Allgemeine Verkaufs-, Liefer und Zahlungsbedingungen

st screening technologies GmbH

1. Geltung

Für unsere Lieferungen bzw. sonstigen Leistungen sowie für Zahlungen an uns gelten ausschließlich nachstehende Liefer- und Zahlungsbedingungen, soweit darin Bestimmungen fehlen, gilt das Gesetz.

Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers sind nur dann gültig, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Mit der Annahme der Ware anerkennt der Besteller unsere Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen.

2. Vertragsabschluß

Angebote sind nur bei Annahme innerhalb von 3 Monaten oder der von uns angegebenen Frist für uns bindend. Aufträge werden für uns erst dann verbindlich, wenn ihre Annahme von uns schriftlich bestätigt wird.

Unwesentliche Abweichungen oder auf der technischen Entwicklung beruhende Änderungen des Liefergegenstandes vom Angebot einschließlich Muster und Proben begründen keine Gegenrechte.

3. Fremde Muster

Hinsichtlich fremder gewerblicher Schutzrechte erfolgen Annahme und Ausführung von Aufträgen auf alleinige Gefahr und Haftung des Käufers. Er trägt das Obligo dafür, dass durch die Verwendung von ihm eingesandter Zeichnungen, Muster, Beschreibungen und ähnlicher Vorlagen keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzt werden.

4. Preise, Zahlung, Rücktritt

Die von uns genannten Preise gelten, wenn nicht anders vorgemerkt, ab Werk, ausschließlich Verpackung und Mehrwertsteuer nur für den jeweils konkreten Auftrag.

Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers nach Eingang der Rechnung beim Käufer ohne Abzug zahlbar. Der Käufer kommt 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne weitere Mahnung in Verzug.

Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe des Banksatzes für offene Kredite in Rechnunggestellt.

Zahlungen mit Wechseln bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.

5. Lieferung

Für den Umfang unserer Lieferungen ist allein unsere schriftliche Auftragsbestätigung massgebend.

Wir sind nach besten Kräften bemüht die bestätigte Lieferfrist einzuhalten, übernehmen hierfür jedoch keine Gewähr.

Höhere Gewalt jeder Art, Nichtbelieferung durch Vorlieferanten und andere unvorhergesehene Hindernisse außerhalb unseres Einflussbereiches entbinden uns für Ihre Dauer und Ihrem Umfang von unserer Lieferverpflichtung.

Falls wir selbst in Verzug geraten, muss der Käufer uns eine angemessene Nachfrist setzten. Nach Ablauf derselben darf er nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Ware zum Ablauf der Frist nicht als versandbereit gemeldet wurde.

Ansprüche auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen, sofern nicht grobes Verschulden unsererseits nachgewiesen wird.

6. Versand, Gefahrenübergang

Lieferungen erfolgen wenn nicht anders vereinbart ab Werk. Die Sicherung und Geltendmachung von Transportschäden obliegt dem Käufer. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Werk verlässt.

7. Mängel

Beanstandungen des Käufers wegen Unvollständigkeit der Lieferung oder wegen Mängel des Liefergegenstandes, sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 10 Tagen nach Ankunft der Lieferung am Bestimmungsort vom Verkäufer abzusenden.

Bei versteckten Mängeln gilt diese Frist ab dem Zeitpunkt, zu dem der Mangel festgestellt wurde.

Bei berechtigten Beanstandungen hat der Verkäufer das Recht auf Ausbesserung oder auf Lieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb einer angemessenen Frist nach Rückempfang der Ware.

Weitergehende Rechte wegen mangelhafter Lieferung sind ausgeschlossen, das gilt insbesondere für alle etwaigen Ansprüche des Käufers auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens.

8. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen des Verkäufers sein Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.

Der Käufer ist verpflichtet die Vorbehaltsware bis zur Zahlung unserer Forderungen für uns sorgfältig zu verwahren.

Der Käufer darf unser Eigentum nur im ordnungsgemässen Geschäftsverkehr und solange er nicht in Verzug ist veräussern.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Wir erfüllen unsere vertraglichen Verpflichtungen von dem Platz aus, von dem wir die Ware versenden. Erfüllungsort für alle Pflichten des Käufers ist Lendorf, Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist Klagenfurt.